Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller mit der die HKP GmbH (im folgenden als Agentur
bezeichnet) geschlossenen Verträge über Leistungen und Lieferungen. Abweichungen von diesen Bedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch die Agentur. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Mit Auftragserteilung (schriftlich, mündlich, fernmündlich, elektronisch) erkennt der Auftraggeber diese
Geschäftsbedingungen an.
1.2 Mündliche Nebenabsprachen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. E-Mail gilt als Schriftform.
1.3 Widersprechen Regelungen in mit der Agentur geschlossenen Verträgen einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrags vor. Die
Geltung der AGB im Übrigen bleibt hiervon unberührt.
1.4 Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn
sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss mit einbezogen werden. Die Agentur kann Änderungen in den AGB vornehmen.
Widerspricht der Kunde nicht binnen 2 Wochen, fließen Änderungen in laufende Verträge ein.

§2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die
nach §3 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.2 Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werkleistungen gerichtet
ist. Die Agentur ist Urheber sämtlicher Arbeiten, einschließlich aller Entwürfe, Reinzeichnungen und digitaler Daten, und somit alleiniger Inhaber aller
Verwendungs- und Nutzungsrechte.
2.3 Die für die Agentur tätigen Personen übertragen die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und im Umfang unbegrenzten Nutzungsrechte an die Agentur.
Die Agentur darf diese an Dritte veräußern.
2.4 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
2.5 Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart
ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht (räumlich, zeitlich, inhaltlich beschränkt) übertragen. Die Agentur bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2.6 Die Weitergabe von Nutzungsrechten ist ausdrücklich untersagt. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung
zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der
Vergütung über.
2.7 Die Agentur übernimmt bei der Einschaltung von Dritten keine Gewähr dafür, daß die Leistungen, die durch dritte Fremdfirmen im Rahmen des Vertrages
erbracht werden nicht mit Urheberrechten, Leistungsrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind.
2.8 Mit der Übermittlung von Text und/oder Bilddaten durch den Auftraggeber versichert dieser, dass er die nötigen Nutzungsrechte besitzt und stellt den
Auftragnehmer (HKP GmbH) von Ansprüchen Dritter frei.
Daten Dritter, die von der Agentur bereit gestellt werden (insbesondere Fotoarchive), unterliegen dem Urheberrecht und den Nutzungsbedingungen
des jeweiligen Anbieters. Der Agentur wird i. d. R. lediglich eine projektgebundene Nutzung eingeräumt. Die Agentur ist nicht berechtigt dem Kunden
Originaldaten auszuhändigen, falls die Nutzungsbedingungen dies nicht ausdrücklich erlauben.
2.9 Das Entnehmen einzelner Elemente aus Entwürfen, Reinzeichnungen und digitalen Daten ist ausdrücklich untersagt, um Urheberrechtsverletzungen
Dritter vorzubeugen. Bei Nichtbeachtung haftet der Auftraggeber.
2.10 Die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte sowie jede Art der Vervielfältigung, Reproduktion, auch auszugsweise und in abgewandelter
Form, und Veröffentlichung sowohl in klassischen Medien (z.B. Print-Medien) als auch in neuen Medien (z.B. Internet), die über die vertragliche Nutzung
hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
2.11 Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber im Impressum genannt zu werden. Ferner ist die Agentur
dazu berechtigt, eine Nennung in Presseerklärungen, offiziellen Projektinformationen etc. einzufordern. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht
der Agentur, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

§3 Vertragsabschluss und Vergütung

3.1 Mit der Bestellung der gewünschten Leistung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bestellungen des Auftraggebers werden von der Agentur durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung angenommen.
3.2 Im Kreativbereich ist die Agentur bemüht, die Wünsche des Kunden, soweit diese nachweislich vermittelt worden sind, umfassend zu berücksichtigen. Mit der Abnahme einer Entwicklungsstufe bringt der Kunde zum Ausdruck, mit der schöpferischen und gestalterischen Leistung der Agentur einverstanden zu sein. Der künstlerische Bereich des Vertrags ist demnach keinen Mängelrügen zugänglich. 
3.3 Mit Abschluss des Vertrags erklärt der Auftraggeber sich damit einverstanden, dass auf seiner Werbemaßnahme an unauffälliger Stelle eine Agenturkennung, z.B. „www.hkpgmbh.com“, platziert wird.
3.4 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (LTVA), Zusatzkosten und Sonderauslegungen ohne Abzug. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Disketten-, Reise-, und ähnliche Kosten. Als Zusatzkosten gelten Digitalisierungen, Ausdrucke, Kosten von
Drittanbietern und ähnliches.
3.5 Sofern nicht anders vereinbart, ist je ein Drittel des Kostenvoranschlags nach Präsentation des ersten Entwurfs, der Ausarbeitungsvorstellung und nach
Abnahme unabhängig davon fällig, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck zugeführt wird oder nicht.
3.6 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die
zusätzliche Nutzung zu zahlen. Änderungen, die wesentlich über das Maß der Erstbestellung hinaus gehen, sind nicht Vertragsgegenstand und erfordern
einen gesonderten Kostenvoranschlag oder werden als Zusatzleistungen berechnet.
3.7 Vorschläge des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es
sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
3.8 Soweit die Agentur kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt
werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.

§4 Fremdleistungen
4.1 Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur auf Wunsch hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet,
der Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

§5 Eigentum, Rückgabepflicht
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der Agentur
spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurück zu geben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig
sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

§6 Herausgabe von Daten
6.1 Sämtliche im Rahmen des Vertrages gefertigten Werkstücke (Digitale Daten, Reinzeichnungen, Fotografien, Lithofilme etc.) verbleiben im Eigentum der
Agentur und sind nach Beendigung des Vertrages, sofern sie sich im Besitz des Kunden oder des Dritten befinden, auf Verlangen der Agentur an diese
herauszugeben. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe von Werkstücken verpflichtet. Wünscht der Auftraggeber, dass die Agentur ihm Werkstücke zur
Verfügung stellt, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.2 Hat die Agentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Agentur verändert
werden.
6.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.4 Die Agentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträger, Dateien und Daten. Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträger, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

§7 Produktionsüberwachung, Liefertermine und Belegmuster
7.1 Erteilt die Agentur den Auftrag für die Produktion führt sie die Produktionsüberwachung durch, entscheidet nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. Ist eine Produktionsüberwachung durch die Agentur nicht gewünscht, übernimmt die Agentur keine Haftung für Fehler, die in
der Produktion sichtbar werden.
7.2 Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit
jeweils unterbrochen.
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur 1%, mind. jedoch zehn einwandfreie Muster.

§8 Haftung/Gewährleistung
8.1 Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2 Die Zusendung und Rücksendungen von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

§9 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für die Agentur Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat
er die Mehrkosten zu tragen.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung
der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist und das diese Vorlagen von Rechten Dritter
frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollte die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der
Auftraggeber der Agentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen frei. Für den Inhalt ist der Kunde voll verantwortlich. Die Agentur führt keine
Aufträge aus, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen.

§10 Zahlungsbedingungen
10.1 Das vereinbarte Honorar zzgl. aller Nebenkosten und ggf. Produktionskosten ist nach Abschluss der Arbeiten fällig. Bei Neukunden behält sich die Agentur
vor, nach Erstellung des Entwurfs eine Anzahlung von 30% der veranschlagten Auftragskosten als Anzahlung zu erbeten. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
sofern nicht schriftlich anders vereinbart, die Rechnung der Agentur innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Geht
der Betrag nicht innerhalb gemahnter Fristen ein, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und einen eventuellen Schadensersatz
geltend zu machen. Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§11 Informationspflicht
11.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zu Erfüllung des Auftrags
notwendig erweisen. Sollten diese Angaben sich im Verlauf als fehlerhaft erweisen, trägt der Auftraggeber etwaige Mehrkosten.

§12 Stillschweigepflicht
12.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart ist, gelten die an die Agentur unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind
Pass- und Codewörter.

§13. Sonstiges
13.1 Soweit für die Leistungen der Agentur öffentlich-rechtliche Nebenkosten entstehen, die gesetzlich dem Auftraggeber zugewiesen sind, hat sie der
Auftraggeber zu tragen. Erbringt die Agentur Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz, so kann er für
die anfallenden Fahrtzeiten eine angemessene Vergütung verlangen. Die Agentur ist berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,35 Euro zu
berechnen.

§12 Schlussbestimmungen
12.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und
rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
12.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
12.3 Gerichtsstand ist Amtsgericht Neuss HRB 20529

Stand: 2022